Aufnahme in die Werkstatt

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Um in die Werkstatt aufgenommen werden zu können, sollten Sie vorab prüfen, ob folgende Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen:

  • Aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung können Sie (noch) nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden.
  • Auch Personen mit einer zusätzlichen körperlichen Behinderung und/oder psychischen Erkrankung können aufgenommen werden, sofern die geistige Behinderung im Vordergrund steht.
  • Um auf Dauer in einer Werkstatt tätig zu sein, sollten Sie keine größeren Schwierigkeiten haben, in Gruppen zu arbeiten bzw. mit anderen Menschen zusammen zu sein.
  • Personen, die außerdem einen erhöhten pflegerischen Unterstützungsbedarf haben, können grundsätzlich in der WfbM arbeiten, sofern dieser nicht ein bestimmtes Maß überschreitet. Dies können Sie gerne im persönlichen Gespräch mit uns abklären.

 
Was muss ich tun, um in der Werkstatt aufgenommen zu werden?

  • Sie sollten zunächst mit dem zuständigen Kostenträger abklären, ob dieser eine Werkstattaufnahme befürwortet. Bei Personen, die den Berufsbildungsbereich noch nicht absolviert haben, ist für gewöhnlich die Agentur für Arbeit zuständig, bei allen anderen Personen zumeist der überörtliche Träger der Sozialhilfe (z.B. Bezirk Oberbayern).
  • In einem zweiten Schritt nehmen Sie oder Ihr gesetzlicher Betreuer mit uns Kontakt auf, um zunächst grundsätzliche Fragen abzuklären und ggf. einen Termin für ein Vorstellungsgespräch zu vereinbaren.
  • Beim Vorstellungsgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen und einen ersten Eindruck von unserer Werkstatt zu bekommen. Gleichzeitig wird in diesem Gespräch abgeklärt, ob bzw. wann Sie ein Praktikum bei uns absolvieren.
  • Nach dem (zweiwöchigen) Praktikum entscheiden Sie und wir, ob aus Ihrer bzw. unserer Sicht eine Aufnahme in die Werkstatt sinnvoll erscheint bzw. gewünscht wird.
  • Schließlich muss der sog. Fachausschuss, der sich aus Vertretern des Bezirks Oberbayern, der Arbeitsagentur und unserer Einrichtung zusammensetzt, darüber entscheiden, ob eine Aufnahme befürwortet wird.